Seit dem 1. April ist in Deutschland der Cannabiskonsum für Erwachsene legal. Laut dem neuen Gesetz dürfen Erwachsene in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder – ab dem 1. Juli 2024 – in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden.

Da ein Kleingartenverein bzw. der Garten ein öffentlicher freizugänglicher Raum ist, kann prinzipiell der Zugang zu den Drogen durch Minderjährige nicht eindeutig verhindert werden. Und dies entspräche nicht den gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung in dem neuen Gesetz. Deshalb hat der "Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V" am 27.04.2024 einen Beschluss über den Anbau von Cannabis gefasst und eine Anpassung der Rahmenkleingartenordnung durchgeführt.

 

 In dieser Anpassung wird der Anbau von Cannabispflanzen in Kleingärten untersagt. 

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Mehr Infos gibt es auf den Seiten des LSK

Die Rahmenkleingartenordnung gilt für alle im LSK organisierten Kreis-, Territorial-, Regional- und Stadtverbände und deren Kleingärtnervereine. Sie ist Bestandteil der mit den einzelnen Pächtern abgeschlossenen Verträge. Grundlage dieser Ordnung ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in der jeweils gültigen Fassung.