Liebe Mitglieder, liebe Gartenfreunde,

für den 12. August haben sich in unserer Kleingartenanlage der Verbandsvorsitzende, der Fachberater des Regionalverbandes sowie eine Mitarbeiterin des Landratsamtes zur Begehung unserer Sparte angemeldet.

Jeder, der einen Kleingarten gepachtet hat, hat mit dem Unterpachtvertrag die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes unterschrieben und akzeptiert. Dafür zahlen wir eben auch einen geringeren Pachtpreis. Bedingung dafür ist die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit, wozu auch die kleingärtnerische Nutzung gehört.

Diese kleingärtnerische Gemeinnützigkeit müssen wir für unsere Gartensparte dieses Jahr wieder verteidigen, wozu auch die Begutachtung vor Ort durch die autorisierten Fachleute gehört.

Wir hoffen, dass wir unseren Kleingartenverein durch Eure Mithilfe gut präsentieren können und uns die Gemeinnützigkeit für die nächsten Jahre wieder zugesprochen wird.

 

Aktuelles 2024