Kaum hat das neue Jahr begonnen, wurde es auch Zeit für die erste Vorstandssitzung des Vereins.
Alle Mitglieder und Beisitzer unseres Vereins sind gut in neue Jahr gekommen und haben an der Sitzung teilgenommen. Es war, wie zu jedem Jahresbeginn, eine harte und anstrengende Sitzung. Es mussten viele Dinge besprochen werden, welche in Zukunft anders behandelt werden müssen. So wurde jedes Vorstandmitglied über die neuesten Infos und Regularien informiert und die erforderlichen Änderungen können nun in Angriff genommen werden.
Der Überblick über die behandelten Themen:
- Termin beim Regionalverband
- Weiters Vorgehen bezüglich Problemgarten
- Anfallende Kosten Vereinsheim
- Richtige Vorgehensweise bei einer Gartenkündigung ohne Nachfolger
- Investitionen Vereinsheim
- Unsere Satzung und Gebührenordnung ist fehlerhaft
- Teilweise müssen neue Pachtverträge gemacht werden
- Extreme Ungereimtheiten beim Wasserverbrauch
- Austausch der neuen Wasseruhren
- Einnahmen-/ Ausgabenrechnung Vereinsheim
- Abgleich über erbrachte bzw. nicht geleistete Arbeitsstunden
- Zukünftige Handlungs- und Vorgehensweise bei Arbeitseinsätzen
- Gartenbegehung und Mängelprotokolle
Termin beim Regionalverband
Am 16.11.2023 stand ein Termin im Regionalverband an. Die Vorstandsmitglieder Jan Kusturica, Jana Leithner und Bernd Oertel waren vor Ort und haben bei der Zusammenkunft auch ungeklärte Fragen unsererseits angebracht. Die Antworten und Auskünfte die wir erhielten ziehen einige Konsequenzen nach sich. Diese müssen wir als Gartenverein leider durchsetzen.
Dazu gehört unter Anderem:
Weiters Vorgehen bezüglich Problemgarten
Da der Garten längerfristig wahrscheinlich nicht vergeben werden kann, müssen die laufenden Kosten auf die gesamte Anlage umgelegt werden.
Das heißt im Einzelnen:
- Die entgangene Pacht muss auf öffentliche Flächen der Sparte umgelegt werden. Und jeder Gartenbesitzer hat, wie bisher auch schon, diese Fläche anteilsmäßig mit zu bezahlen.
- Die Grundsteuer ist ebenfalls durch alle Gartenpächter mit zu tragen.
- Die Zählergebühr muss auch auf alle Gärten aufgeteilt werden.
Anfallende Kosten Vereinsheim
Die jährlich anfallenden Kosten zum Unterhalt unseres Vereinsheims sind kein Bestandteil des Mitgliedsbeitrages. Diese Kosten müssen extra umgelegt werden.
Richtige Vorgehensweise bei einer Gartenkündigung ohne Nachfolger
Zur Verhinderung einer Verwilderung des Gartens sollte für max. 2 Jahre ein Pflegevertrag angeboten werden.
Wenn sich kein Nachfolger findet, muss vom Vorbesitzer der Garten komplett beräumt werden. Dazu gehören alle Pflanzen und auch der Abriss des Gartenhauses. Dies ist so im Bundeskleingartengesetz vorgeschrieben. Und alle Gartenvereine müssen sich daran halten.
Den meisten Gartenpächtern ist dies wahrscheinlich gar nicht bewusst. Doch mit seiner Unterschrift unter dem Pachtvertrag hat jeder Gartenbesitzer dem zugestimmt. Und der Pachtvertrag unterliegt dem BKleingG.
Da wir als Verein natürlich bestrebt sind alle Gärten zu verpachten, und kein brachliegendes Bauland in der Sparte haben wollen, werden wir natürlich auch alles daran setzen um einen Nachfolger zu finden. Dazu zählt z.B. neben den Ebay Kleinanzeigen und Aushängen auch verstärkt Werbung an den kostenlosen Tafeln in Kaufmärkten und über Facebook sowie Instagram laufen zu lassen.Wenn ein Nachfolger vorhanden ist, ist der Kaufpreis ausschließlich Sache zwischen dem Vorbesitzer und dem Nachfolger. Der Verein hat keinerlei Einfluss darauf. Dies ist ein privates Geschäft, bei dem es um das Inventar des Gartens geht. Welches dann in den Besitz des Nachfolgers übergeht.
Jedoch die Weitergabe des Gartens ohne einen Pachtvertrag ist illegal. Der Garten kann nur mit einem neuen Pachtvertrag zwischen dem Verein und Pächter übergeben werden.Investitionen Vereinsheim
Die Höhe der Investition ist in der Satzung geregelt. Es darf max. 2x die Höhe des Mitgliederbeitrages als Umlage angesetzt werden. Sie muss aber zweckgebunden verwendet werden.
- Es wurde in der Überlegung angesprochen, dass für das Vereinsheim ein Haushaltplan aufgestellt werden muss. Neben den notwendigen Reparaturen muss dringend das Dach repariert werden. In den Weihnachtstagen ist ein Wassereinbruch ersichtlich geworden. Diese Reparatur muss baldigst ausgeführt werden (sozusagen ,,Gefahr in Verzug"). Eine Ausschreibung wird angesichts der Dringlichkeit und der Lage der Handwerkerverfügbarkeit nicht machbar sein.Unsere Satzung und Gebührenordnung ist fehlerhaft
Bei dem Termin im Regionalverband wurden wir vom Regionalverband auf einen Fehler unserer Satzung bzw. der Gebührenordnung bzgl. unseres Mitgliedsbeitrags angesprochen.
Wir erheben lt. Gebührenordnung pro ,,Garten", also nur für das Erstmitglied den Vereinsbeitrag. Das Zweitmitglied wird lt. unserer GBO gebührenfrei geführt. Mitglied im Verein kann nur eine natürliche Person sein, das ist der Garten nicht. Dahingehend muss unsere Satzung und Gebührenordnung korrigiert werden. Zumindest muss für das Zweitmitglied der fällige Beitrag des Regionalverbandes von derzeit 21,00€ erhoben und abgeführt werden.
- Diese Thematik hat auch auf andere Gebiete wie z.B. Stunden der Gemeinschaftsarbeit Auswirkungen. Wir erheben die Pflichtstunden derzeit lediglich pro Garten.
Die Diskussion dieser Thematik wurde ausgegliedert und soll von 2 Vorstandsmitgliedern durchdacht und zur nächsten Sitzung erörtert werden. Grundsätzlich erfordert eine derartige Änderung den Beschluss der Mitgliederversammlung und muss dafür vorbereitet werden.Teilweise müssen neue Pachtverträge gemacht werden
Da es in unserer Sparte zum Teil Doppelparzellen mit mehr als einem Gartenhaus gibt, wird in einigen Fällen die maximal erlaubte überdachte Fläche von 24 Quadratmetern überschritten. Um hier den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen hier die Gärten formal wieder getrennt werden. Dazu wird der alte Pachtvertrag aufgehoben und zwei neue Pachtverträge für jeden einzelnen Garten abgeschlossen.
Der Vorstand wird demnächst die betroffenen Mitglieder ansprechen und die notwendigen Schritte einleiten.
Soviel zum Thema Vorgaben Regionalverband. Desweitern wurden noch folgende Punkte zu Versammlung besprochen:
Extreme Ungereimtheiten beim Wasserverbrauch
Es wurde ein Wasserverlust von 96000 Litern festgestellt. Eine mögliche Manipulation der Wasseruhren steht hier ganz im Vordergrund und wurde plausibel dargelegt. Zum Beispiel wurden beim Ablesen Werte aufgenommen, die bei Poolbesitzern nicht einmal dem Fassungsvermögen des Pools entsprachen. Obwohl der Pool im Sommer gefüllt war. Es wurde über eine Verplombung der Wasseruhren gesprochen. Die Umsetzung gestaltet sich aber relativ schwierig da die Uhren teilweise schwer zugänglich angebracht sind. Eine Entscheidung konnte nicht herbeigeführt werden, soll aber letztlich noch zur Abstimmung gebracht werden.
Austausch der neuen Wasseruhren
Der Vorstand wird in den nächsten Tagen eine Liste aller Mitglieder erstellen, die dieses Jahr eine neue Wasseruhr ( BJ. M17 + M18) benötigen. Diese werden dann angeschrieben. Das entbindet natürlich nicht von der Pflicht selbst zu kontrollieren. Die alten Wasseruhren müssen am, bzw. bis zum 1.März beim Vorstand abgegeben werden. Wir benötigen die alten Uhren um festzustellen welcher Typ und welche Größe wir dann beim Bauhaus bestellen müssen. Und um die Ableselisten der verbauten Wasseruhren zu aktualisieren.
Einnahmen-/ Ausgabenrechnung Vereinsheim
Bei der Kostendarstellung des Vereinsheimes wurde darauf verwiesen, dass der Investitionsbeitrag zur Werterhaltung eingesetzt wird. In diesem Zusammenhang kam das Gespräch auf unsere derzeit übliche Nutzungsvereinbarung des Vereinsheimes anzupassen. Das Formular sollte dahingehend geändert werden, dass eine Grundpauschale zuzüglich des Verbrauchs von Wasser und Strom ausgewiesen wird. Dafür wird demnächst Vorschlag erarbeitet.
Abgleich über erbrachte bzw. nicht geleistete Arbeitsstunden
Nach der Überprüfung der Listen über die geleisteten Arbeitsstunden der Mitglieder werden in den nächsten Tagen die laut Gebührenordnung fälligen Stundensätze für nicht geleistet Arbeitsstunden von den Mitgliedern erhoben und mit der fälligen Jahresabrechnung eingefordert.
Diese Gelder werden, nach Abzug der eventuell anfallenden Mehraufwendungen, in die Überschussrechnung mit eingerechnet. Über den Verwendungszweck dieser Gelder soll dann zur jährlichen Mitgliederversammlung abgestimmt werden.Zukünftige Handlungs- und Vorgehensweise bei Arbeitseinsätzen
Zum Thema Gemeinschaftsarbeit wurde ausgeführt, dass lndividuelle Arbeiten nicht mehr angeboten werden. Abgesehen davon, dass eine korrekte Nachvollziehbarkeit für uns nicht in jedem Fall gegeben ist, stehen diese eigenständigen Tätigkeiten nicht unter dem notwendigen Versicherungsschutz und können/dürfen daher nicht vom Verein als solche angeboten werden. Unsere Arbeitseinsätze sind über die Gothaer Versicherung abgedeckt, die Teilnehmer müssen aber anhand einer Voranmeldung terminlich und namentlich fixiert werden.
Um vorausschauend ausreichend Arbeitseinsätze anbieten zu können, werden diese terminiert in einem Jahresplan veröffentlicht (auf der Webseite und in der Sparte). Zusätzlich wird zeitgerecht in üblicher Weise zur Gemeinschaftsarbeit eingeladen/aufgerufen und, u.A. auch aufgrund des Versicherungsschutzes, zwingend um Anmeldung gebeten. Nachweislisten der Teilnahme an Gemeinschaftsarbeit werden lm Besprechungsraurn verwahrt und geführt.
Es ist notwendig, die Arbeitseinsätze kostenmäßig zu untersetzen. Eine entsprechende Aufstellung soll zukünftig zugearbeitet werden.Gartenbegehung und Mängelprotokolle
Das Thema Gartenbegehung wurde angeschnitten und die Frage gestellt, ob denn generell jedes Jahr eine Begehung notwendig ist. Der Fachberater durchläuft regelmäßig die Anlage. Abzustellende Missstände/Mängel sollten jedoch frühzeitig benannt und schriftlich fixiert werden. Insofern ist eine Begehung mit entsprechend modifiziertem Mängel-Protokoll zu einem gärtnerisch günstigen Zeitpunkt an nur einem Termin möglich und sollte mit weniger Aufwand abgewickelt werden.
Nach der vorjährigen Gartenbegehung war die Aussage des Vorstandes, dass nicht kleingartenkonforme größere Anpflanzungen, deren Korrektur einschneidende Maßnahmen erfordern würden und bisher seit mehreren Jahren im Garten stehen, vorerst weiter geduldet werden. Der Sachverhalt muss jedoch dem jeweiligen Pächter als solcher bekannt sein (und für uns schriftlich nachzuweisen sein), da spätestens vor Gartenaufgabe/ -übergabe entsprechende Missstände durch ihn beseitigt bzw. auf seine Kosten in Auftrag gegeben werden müssen (siehe oben unter "Richtige Vorgehensweise bei einer Gartenkündigung ohne Nachfolger")
Dieses Protokoll der Vorstandssitzung spiegelt wider, welch hoher Aufwand betrieben werden muss um ein Verein gesetzeskonform betreiben zu können. Manchmal auch zum Leid der Mitglieder.
Wir können uns nur an dieser Stelle entschuldigen und hoffen auf das Verständnis und die Mitarbeit unserer Mitglieder. Doch auch unser Verein muss sich den Vorgaben der Gesetzgebung beugen.