Am 15.06.2024 fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. An der wichtigsten Veranstaltung eines Vereins haben 48 Mitglieder unserer 72 Gärten teilgenommen. Die Beschlußfähigkeit war somit gegeben und es konnte über die, durch den Vorstand erarbeiteten, Entschlüsse entschieden werden.

Im Folgenden wollen wir an dieser Stelle einen Überblick über die Geschehnisse der Versammlung geben.

Der zu Beginn der Veranstaltung einstimmig gewählte Versammlungsleiter gab die Tagesordnung bekannt und übergab anschließend dem Vorsitzenden das Wort.

Vor dem allgemeinen Rückblick durch den Vorsitzenden wurde mit einer Schweigeminute der verstorbenen Mitglieder gedacht.
Beim Rückblick auf das vergangene Gartenjahr ging der Vorsitzende allgemein auf die uns auferlegten Veränderungen in der Sparte ein. Welche sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des Regionalverbandes zwangsläufig für uns ergeben. Er sprach die Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder an und gab bekannt, dass sie jeweils die Details zu den Themen nach seinen einleitenden Worten zu Gehör bringen.
Nach dieser allgemeinen Übersicht dankte der Vorsitzende den Vorstandsmitgliedern und Beisitzern für ihre zeitopfernde, engagierte Arbeit im Ehrenamt.

Es folgte der Finanzbericht der Schatzmeisterin.

In diesem wurde den Mitgliedern des Vereins die aktuelle Finanzielle Lage bekannt gegeben. Die Einnahmen und Ausgaben des Vereins sowie der Überblick über die Zusammenstellung der jährlichen Kosten der einzelnen Gartenpächter wurde ebenfalls erläutert. Weiterhin wurde über den Beschluss der Rücklagenbildung entschieden.

Die Ergebnisse der Überprüfung der Buchführung des Vereins durch die Revisorinnen stand als nächster Punkt auf der Tagesordnung.

Der Revisionsbericht enthielt keine Beanstandungen. Es wurde lediglich die Empfehlung gegeben, für das Vereinsheim zur besseren Übersicht ein separates Kassenbuch zu führen.
Die Revisorin schlug der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes vor. Dieser wurde durch die Mitglieder einstimmig entlastet.

Anschließend haben die einzelnen Vorstandsmitglieder einen detaillierten Bericht zu ihrem Aufgabenbereichen bekanntgegeben.

  1. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende gab einen kurzen Einblick zum Stand der Gartenvergaben.
    In diesem Zusammenhang erklärte er, dass aus den Unterlagen der früheren Jahre eine für jeden Gartenpächter gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft im Verein zum Teil nicht sicher nachweisbar ist. Deshalb werden, laut Beschluss des Vorstandes, an sämtliche Gartenpächter nochmals Mitgliedsanträge ausgegeben. Diese sollen im Rücklauf zwingend bis zum 15.07.2024 dem Vorstand vorliegen um eine sichere, aktuelle Grundlage unserer Mitgliederzahl bilden zu können. Dabei steht den Pächtern frei, lediglich eine alleinige Mitgliedschaft, wie ebenso für einen Partner eine Zweitmitgliedschaft zu beantragen.
    Auch zum Thema Beendigung eines Pachtvertrages wurde nochmals darauf hingewiesen, dass nach Wirksamkeit der Kündigung (Vorlage bis spätestens 3. Werktag des Monats Juli) und fehlendem Nachpächter für weitere 2 Jahre ein Pflegevertrag abgeschlossen werden kann, danach jedoch der Garten laut Bundeskleingartengesetz vollständig (inkl. Rückbau der Gartenlaube) zu räumen ist.

  2. Die Schatzmeisterin gab zur Kenntnis, dass die an den Regionalverband zu entrichtenden Gebühren bis 2027 gestaffelt angehoben werden. (siehe Protokoll der Vorstandsitzung vom 01. Juni 2024 )
    Sie schlug vor, zukünftig die Rechnungslegung dahingehend zu splitten, dass der an den Regionalverband abgehende Beitrag einzeln erhoben wird und ersichtlich ist. Und dafür unseren Mitgliedsbeitrag, bei dem bisher der Beitrag an den Regionalverband Teil des Betrages war, entsprechend zu senken.
    ln diesem Zusammenhang wurde nach Vorberatung im Vorstand folgende Beschlussvorlage zur Abstimmung gebracht:
    Der KGV,,Plauen-Reusa" e.V. erhebt ab dem Jahr 2025 einen Mitgliedsbeitrag für
    Erstmitglieder von 40,00€ und für Zweitmitglieder von 10,00€.
    Die Erfassung von Erst- und Zweitmitgliedern hat zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Ab- und Anrechnung der zu leistenden Plicht-Arbeitsstunden an
    Gemeinschaftsarbeit. Es karn folgender Beschluss zur Abstimmung:
    Der KGV,,Plauen-Reusa" e.V. erhebt ab dem Jahr 2025 für Zweitmitglieder bei
    nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit eine Ausgleichszahlung von 5,00€/Stunde.
    Der Betrag für Erstmitglieder bleibt unverändert bei 20.00€/Stunde.
    Mitglieder ab dem 80. Lebensjahr sind entsprechend des Beschlusses im Vorjahr von Gemeinschaftsarbeit befreit sind.

  3. Unser Webseitenverantwortlicher wies unter anderem auf den neu installierten Jahreskalender hin. Damit soll eine bessere Planbarkeit aller Veranstaltungen erreicht und damit ausgeräumt werden, dass an Arbeitseinsätzen wegen angeblich zu kurzer Terminbekanntgabe nicht teilgenommen werden kann.

  4. Schwerpunkte der Ausführungen unseres Gartenfachberaters waren:
    • die Einhaltung der gegenseitigen Rücksichtnahme bzgl. Ruhezeiten im Garten
    • die teilweise mangelnde Bewirtschaftung einzelner Gärten.
    • Das sorgte auch für rege Diskussionen, wobei der Vorstand versicherte, dass die angesprochenen Parzellen bereits Mahnungen erhalten haben sowie die Kündigung eines befristeten Pachtvertrages jetzt ausläuft,
    • Er wies zudem nochmals deutlich darauf hin, dass für die Kleingärten ein Verbot zum Anbau von Cannabis besteht.

  5. Der Verantwortliche für Arbeitseinsätze, begründete u.a. die Notwendigkeit der geforderten Voranmeldung zur effektiven Organisation der jeweiligen Arbeitseinsätze. Es wurde nochmals angesprochen, dass diverse Arbeiten in Eigenregie nicht (mehr) bei der Abrechnung der Gemeinschaftsarbeit berücksichtigt werden. Er betonte die Notwendigkeit kontinuierlicher Einsätze über die gesamte Saison.

  6. Die notwendigen Verschleißreparaturen an dem Wasserversorgungssystem wurden durch den Verantwortlichen dargelegt.
    Weiterhin stellte er in Aussicht, dass zum Saisonende eine zeitlich stufenweise Ablesung geplant ist. Um längere Wartezeiten zu vermeiden. In der Diskussionsrunde legte er dar, dass die derzeitigen Verluste im Rahmen des Akzeptablen liegen, da schon allein für das Füllen des gesamten Leitungssystems etwa 4m³ Wasser veranschlagt werden müssen.

  7. Die für das Vereinsheim zuständige Gartenfreundin konnte eine allgemein positive Bilanz bzgl. der Nutzung des Vereinsheimes in der Sommersaison zwischen Mai und September ziehen.
    Wegen fehlender Heizmöglichkeit wurden über die Heizperiode Frostwächter aufgestellt. Zur besseren Transparenz der Kosten, wird ab 2024 monatlich der Stromverbrauch festgehalten, um im Ergebnis zu entscheiden, ob das Nutzungsentgelt angepasst werden muss.
    In Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Arbeitseinsätze werden im Rahmen von Arbeitseinsätzen Werterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen durchgeführt. So konnte auch das Leck im Dach wieder abgedichtet werden. Selbst kleinere Verschönerungsarbeiten sind derzeit im finanziellen Spielraum möglich.

  8. Die Schriftführerin sprach in ihren Ausführungen von den unterschiedlichen Erwartungen der Mitglieder, einerseits gut und nachvollziehbar informiert zu
    werden, andererseits am herkömmlichen Aushang nur kurz und prägnant alle Mitteilungen auf einen Blick erfassen zu können.
    Mittlerweile wurde im Vorstand bereits besprochen, dass alle Informationen im Aushang kürzer gefasst werden und weiterführende Texte auf unserer Website erscheinen sollen.
    Es wird dennoch der Anspruch bestehen bleiben, auch diejenigen Mitglieder, die nicht über einen Internetanschluss verfügen, umfassend zu informieren und damit an den Belangen des Vereins teilhaben zu lassen.

  9. Die Vertreterin der Beisitzer des Vorstands sprach kurz zu deren Aufgaben. Die Aufgabe der Beisitzer besteht vorwiegend darin, den Vorstand beratend zur Seite zu stehen. Damit kann der Vorstand auf das Fachwissen aus deren jeweiligen Arbeitsfeld zurückgreifen.

Nachdem es nach diesen ausgiebigen Einblicken in die Arbeit des Vorstandes keine Wortmeldungen mehr gab, wurde die Jahreshauptversammlung mit dem Schlusswort des Vorsitzenden beendet.

 

Das vollumfängliche, rechtsgültige Protokoll mit den Abstimmungsergebnissen kann nach Voranmeldung im Rahmen der Mitgliedersprechstunde eingesehen werden.