Wie bereits bekanntgegeben, fand am 12.08.2024 die Begehung unserer Sparte durch den Regionalverband der Kleingärtner zur Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit statt.

Im Folgenden wollen wir euch über die Ergebnisse der Begehung informieren.

Zur Begehung wurden alle Gärten der Anlage durch die Vertreter vom RVK und vom Landratsamt begutachtet. Dabei wurden die Parzellen nach den unterschiedlichsten Kriterien gemäß Bundeskleingartengesetz bewertet.
So wurde z.B. kontrolliert ob

  • mindestens 1/3 der Gartenfläche für den Anbau für Obst und Gemüse verwendet wird,
  • nicht mehr als 1/3 des Gartens für Rasen verwendet wird,
  • keine Nadelgehölze oder Koniferen vorhanden sind,
  • keine andern verbotenen Pflanzen nach RKO vorhanden sind,
  • alle Parzellen ihre Nummer angebracht haben,
  • es genügend ökologische und biologische Maßnahmen gibt (Insektenhotels, Nistkästen, Kompostierung),
  • der Pflegzustand der Obstgehölze in Ordnung ist,
  • die Zwischenzäune in Ordnung sind (bei Hecken <1,20m)
  • die Wasserauffangbehälter nicht mehr als 3000 l pro Garten fassen,
  • die Gewächshäuser nicht zweckentfremdet verwendet werden,
  • die versiegelten Flächen (Dächer, Terrassen, Gehwege, etc.) nicht zu groß sind,

Weiterhin musste der Vorstand zu Fragen der allgemeinen Vereinstätigkeit Rede und Antwort stehen.

  • ob es Fachberatung durch den Verein gibt,
  • ob regelmäßig durch den Vorstand Gartenbegehungen durchgeführt werden,
  • ob die Vereinsmitglieder Zugang zu Informationen haben (z.B. über Schaukasten, Internet, andere Wege)
  • ob es genügend Austausch zwischen den Pächtern gibt (z.B. Gespräche über den Zaun, gemeinsame Veranstaltungen, etc.)
  • wie die Ruhezeiten in der Anlage sind,
  • wie hoch der Leerstand ist,
  • ob die Satzung rechtskonform ist

 

Im Großen und Ganzen waren die Gutachter des RVK und LRA mit unserer Gartensparte zufrieden. Es gab auch einige sehr positive Reaktionen auf den einen oder anderen Garten und dessen Bewirtschaftung. Im Allgemeinen sind unsere Gärten sehr artenreich angelegt und in einem guten gepflegten Zustand. Die Obstbäume sind in vielen Fällen gut geschnitten. Bei den meisten Bewertungskriterien gab es keine größeren Beanstandungen.

Wir dürfen somit unsere kleingärtnerische Gemeinnützigkeit behalten.

Leider wurde aber auch einiges Bemängelt. Vor allem wurde bei der Wahl der Pflanzen einiger Pächter einiges beanstandet. So gibt es Gärten, in denen Nadelgehölze und Koniferen gepflanzt sind. Diese müssen unbedingt entfernt werden. Da diese laut BKleingG in einem gemeinnützigen Garten nicht erlaubt sind. Es wurden auch andere verbotene Pflanzen erwähnt. So gibt es z.B.  Chinaschilf, Bambus, Goldrute oder Staudenknöterich. Auch diese Pflanzen dürfen in einem Kleingarten nicht gepflanzt werden.
Mehr Infos zu verbotenen Pflanzen im Garten und den Bestimmungen für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit kann man sich z.B. auf den Seiten vom Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V holen.
Jeder Pächter, der verbotene Pflanzen in seinem Garten hat, muss diese bis Jahresende beseitigen und entfernen. So die Auflage des Regionalverbandes. Ansonsten kann unserer Sparte die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Und das bedeutet für uns Pächter u.a. ein Vielfaches an Pacht welche wir entrichten müssen.

Update 10.09.2024:

Unser Fachberater wird bei seinen Begehungen die Anpflanzungen in den Gärten begutachten. Wir werden dann individuell über das weitere Vorgehen mit den verbotenen Pflanzen entscheiden. Wenn der Umfang an verbotenen Gewächsen zu groß ist, können wir unsere kleingärtnerische Gemeinnützigkeit verlieren. Und das bedeutet für uns Pächter u.a. ein Vielfaches an Pacht welche wir entrichten müssen.

 

Wir danken Euch, dass wir durch die gute Pflege Eurer Pachtgärten unseren Status der Gemeinnützigkeit weiter behalten dürfen.